Was ist bei Evaluierung psychischer Belastungen zu beachten?

Die Evaluierung psychischer Belastung nach ASchG 2013

Psychische Belastungen nehmen in der modernen Arbeitswelt zu. Je nach Intensität können sie eine Ursache für Stresserleben und arbeitsbedingte körperliche Beschwerden sein. Seit Beginn 2014 sind Betriebe auf der Grundlage einer Novellierung des ArbeitnehmerInnen-schutzgesetzes verpflichtet, psychische Belastungen zu evaluieren. Bei dieser Arbeitsplatzevaluierung werden Gefahren durch psychische Belastungen bei der Arbeit ermittelt, beurteilt und bei Bedarf Maßnahmen festgelegt sowie die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen überprüft.

Derzeit werden zahlreiche Evaluationen psychischer Belastungen in Österreich durchgeführt. Es ist festzustellen, dass hier sehr unterschiedlich vorgegangen wird und viele der Evaluationen nicht die gewünschten Erfolge zeigen. Die VertreterInnen der wissenschaftlichen Arbeitspsychologie an den Universitäten Wien, Graz, Linz und Innsbruck bemühen sich hier, einen Beitrag zur Qualitätssicherung zu leisten. Es werden Prozessempfehlungen zur Durchführung entwickelt.

 

Daten und Fakten

  • Durchführung von Good-practice-Projekten zur Evaluation psychischer Belastungen
  • Ableitung von Prozessempfehlungen auf Grundlage dieser Projekte
  • Seit 2013
  • Ansprechpartner: Christian Korunka

 

Ausgewählte Publikationen

International Yearbook on Psychological Risk Prevention and Quality of Life at Work

Beitrag im Sammelband "Erfolgsfaktor Gesundheit"